Verbrauchsausweise

Prinzipiell ist der einfache Verbrauchsausweis möglich für alle

- Nichtwohngebäude und

- Wohngebäude
- mit 5 Wohneinheiten oder mehr oder
- Häuser für die der Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde oder
- Häuser die beim Bau oder durch spätere Modernisierungen das
Wärmeschutzniveau der 1. WSVO von 1977 erreicht haben.

In allen anderen Fällen ist ein Bedarfsausweis zu erstellen.

Der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber auch weniger aussagefähig.
Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes für Heizung und Warmwasser aus. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Hierzu werden die Heizkostenabrechnungen mindestens der letzten 3 Jahre benötigt.
Die tatsächlichen Energieverbräuche sind jedoch stark vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängig so dass sich auf Grundlage des Verbrauchsausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen lassen.