Messverfahren
Die DIN 13829:2000 unterscheidet zwischen 2 Verfahren:
Verfahren APrüfung des Gebäudes im Nutzungszustand. Das Verfahren A dient zur Ermittlung des n50-Wertes nach DIN EN 13829, DIN 4108-7 und Energieeinsparverordnung. Abnahmemessung zur zertifizierung der luftdichten Gebäudehülle nach EnEV oder Passivhauskriterien Wurde im Wärmeschutznachweis ein verringerter spezifischer Lüftungswärmebedarf angesetzt, oder wird das Gebäude mit einer raumlufttechnischen Anlage betrieben, handelt es sich um ein Niedrigenergie- oder Passivhaus, so ist für den Bauherren der Nachweis der Luftdichtheit gemäß Verfahren A zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt bei Beantragung von Fördermitteln aus Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW oder des Ministerium für Wirtschaft. Es ist stets ein Zertifikat vorzulegen, welches die Einhaltung der jeweils vorgeschriebenen Grenzwerte belegt. |
Verfahren BPrüfung der Gebäudehülle im Ausbauzustand. Das Verfahren B dient nicht zur Ermittlung des n50-Wertes sondern ausschließlich zur Leckageortung und Qualitätssicherung Es wird die Qualität der Gebäudehülle ohne haustechnische oder lüftungstechnische oder sonstige Öffnungen bewertet. |
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Hinweis:
Obwohl es durchaus zulässig ist, nur eine Messung im Nutzungszustand durchzuführen, empfehlen wir die luftdichte Hülle vorab prüfen zu lassen solange diese noch frei zugänglich ist.
Üblicherweise ist nach Fertigstellung des Gebäudes die luftdichte Ebene nicht mehr zugänglich. Nachbesserungen können dann nur noch mit einem deutlich erhöhten Aufwand durchgeführt werden.
Zeitpunkt der MessungDer Zustand der Gebäudehülle sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der Heizungs- oder Klimaanlagen genutzt werden. |
Zeitpunkt der MessungDie Messung nach Verfahren B kann erfolgen sobald die luftdichte Ebene des Gebäudes fertig gestellt ist. |
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VorbereitungAlle absichtlich vorhandenen Öffnungen des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils werden geschlossen |
VorbereitungAlle einstellbaren Öffnungen werden geschlossen und alle weiteren absichtlich vorhandenen Öffnungen müssen abgedichtet werden |
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