Wärmebrücken

In der EnEV können die Wärmebrückenverluste mit verschiedenen pauschalen Faktoren angesetzt oder detailliert berechnet werden:

  • Ohne Nachweis mit einem pauschalen Aufschlag von 0,10 W/m²K
  • Bei Ausführung nach DIN 4108-6 Beiblatt 2 mit 0,05 W/m²K
  • Durch eine detaillierte Berechnung der Wärmebrückenverluste

Pauschaler Aufschlag

Im Regelfall ohne Nachweis:
Erhöhung der U-Werte um 0,10 W/m²K für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche

Gleichwertigkeitsnachweis

Alle Konstruktionen nach DIN 4108-6 Beiblatt 2:
Erhöhung der U-Werte um 0,05 W/m²K für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche

Hinweis: Die EnEV 2009 setzt beim Referenzgebäude einen verminderten Wärmebrückenzuschlag von 0,05W/m²K an. Wird bei der Berechnung ein pauschaler Ansatz vorgenommen so sind die Wärmebrückenzuschlage durch höhere Dämmstoffdicken o.ä. zu kompensieren!

Führung des Gleichwertigkeits- Nachweises:

  • Bei der Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung des konstruktiven Grundprinzips und bei Übereinstimmung der Bauteilabmessungen und Baustoffeigenschaften ist eine Gleichwertigkeit gegeben.
  • Bei Materialien mit abweichender Wärmeleitfähigkeit erfolgt der Nachweis der Gleichwertigkeit über den Wärmeduchlasswiderstand der jeweiligen Schicht
  • Ist auf diesem Wege keine Übereinstimmung zu erzielen, so ist die Gleichwertigkeit des entsprechenden Anschlussdetails über eine Wärmebrückenberechnung vorzunehmen
  • Ebenso dürfen Werte aus Veröffentlichungen und Herstellernachweisen entnommen werden
   

Detaillierte Berechnung

Speziell bei gut gedämmten Gebäuden lohnt sich eine detaillierte Berechnung der Wärmebrücken.

Durch einen detaillierten Nachweis können die Kennwerte für den Primärenergiebedarf in gleichem Maß verbessert werden wie z.B durch den Einbau von Sonnenkollektoren oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - und das ohne zusätzliche Investitionskosten!

Ein pauschaler Aufschlag von 0,10 oder 0,05 W/m²K verhindert häufig die Erreichung eines höheren Förderstandards. Durch den Außenmaßbezug ergeben sich häufig sogar netative Wärmebrückenzuschläge!

Beim Passivhaus ist eine Wärmebrückenfreiheit gefordert. Wärmebrückenfrei bedeutet:

  • Alle Anschlüsse mit Psi < 0,01W/m²K
  • Erhöhung des mittleren U-Wertes um 0,00 W/m²K

Detaillierte Berechnung der tatsächlichen Wärmebrückenverluste:

Genauer Nachweis
DIN V 4108-6 in Verbindung mit
DIN EN ISO 10211-1 und
DIN EN ISO 10211-2