Wärmebrücken
In der EnEV können die Wärmebrückenverluste mit verschiedenen pauschalen Faktoren angesetzt oder detailliert berechnet werden:
- Ohne Nachweis mit einem pauschalen Aufschlag von 0,10 W/m²K
- Bei Ausführung nach DIN 4108-6 Beiblatt 2 mit 0,05 W/m²K
- Durch eine detaillierte Berechnung der Wärmebrückenverluste
Pauschaler Aufschlag
Im Regelfall ohne Nachweis:
Erhöhung der U-Werte um 0,10 W/m²K für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche
Gleichwertigkeitsnachweis
Alle Konstruktionen nach DIN 4108-6 Beiblatt 2:
Erhöhung der U-Werte um 0,05 W/m²K für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche
Hinweis: Die EnEV 2009 setzt beim Referenzgebäude einen verminderten Wärmebrückenzuschlag von 0,05W/m²K an. Wird bei der Berechnung ein pauschaler Ansatz vorgenommen so sind die Wärmebrückenzuschlage durch höhere Dämmstoffdicken o.ä. zu kompensieren!
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Führung des Gleichwertigkeits- Nachweises:
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Detaillierte Berechnung
Speziell bei gut gedämmten Gebäuden lohnt sich eine detaillierte Berechnung der Wärmebrücken.
Durch einen detaillierten Nachweis können die Kennwerte für den Primärenergiebedarf in gleichem Maß verbessert werden wie z.B durch den Einbau von Sonnenkollektoren oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung - und das ohne zusätzliche Investitionskosten!
Ein pauschaler Aufschlag von 0,10 oder 0,05 W/m²K verhindert häufig die Erreichung eines höheren Förderstandards. Durch den Außenmaßbezug ergeben sich häufig sogar netative Wärmebrückenzuschläge!
Beim Passivhaus ist eine Wärmebrückenfreiheit gefordert. Wärmebrückenfrei bedeutet:
- Alle Anschlüsse mit Psi < 0,01W/m²K
- Erhöhung des mittleren U-Wertes um 0,00 W/m²K
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Detaillierte Berechnung der tatsächlichen Wärmebrückenverluste: |
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